Ratgeber
Bauantrag in NRW
In Nordrhein-Westfalen regelt die BauO NRW 2018, wann Sie eine Baugenehmigung brauchen und wann eine Genehmigungsfreistellung möglich ist.
Genehmigungsfreistellung § 63 BauO NRW
Wenn u. a. ein qualifizierter Bebauungsplan vorliegt, das Vorhaben den Festsetzungen entspricht, die Erschließung gesichert ist und die Gemeinde nicht widerspricht, kann Freistellung greifen. Unterlagen sind trotzdem einzureichen; Sie bleiben für die Rechtmäßigkeit verantwortlich. Quelle: Bauportal NRW.
Vereinfachtes Genehmigungsverfahren
Wenn Freistellung nicht greift oder Sie bewusst eine Genehmigung wollen: Bauantrag bei der unteren Bauaufsicht. Fristen und Prüfumfang hängen vom Fall ab.
Typische Unterlagen (Auszug)
- Lageplan, Bauzeichnungen, Wohnflächen
- Statik / Nachweise nach Anforderung
- Energie-/GEG-Nachweise
- Erschließungsnachweise, ggf. Stellplätze
Zeiten
Von wenigen Wochen bis mehrere Monate – unvollständige Unterlagen und Abweichungen vom B-Plan verlängern. Fertighaus-Hersteller liefern oft Planpakete; die lokale Abstimmung bleibt.