Ratgeber

Bauantrag in NRW

In Nordrhein-Westfalen regelt die BauO NRW 2018, wann Sie eine Baugenehmigung brauchen und wann eine Genehmigungsfreistellung möglich ist.

Genehmigungsfreistellung § 63 BauO NRW

Wenn u. a. ein qualifizierter Bebauungsplan vorliegt, das Vorhaben den Festsetzungen entspricht, die Erschließung gesichert ist und die Gemeinde nicht widerspricht, kann Freistellung greifen. Unterlagen sind trotzdem einzureichen; Sie bleiben für die Rechtmäßigkeit verantwortlich. Quelle: Bauportal NRW.

Vereinfachtes Genehmigungsverfahren

Wenn Freistellung nicht greift oder Sie bewusst eine Genehmigung wollen: Bauantrag bei der unteren Bauaufsicht. Fristen und Prüfumfang hängen vom Fall ab.

Typische Unterlagen (Auszug)

  • Lageplan, Bauzeichnungen, Wohnflächen
  • Statik / Nachweise nach Anforderung
  • Energie-/GEG-Nachweise
  • Erschließungsnachweise, ggf. Stellplätze

Zeiten

Von wenigen Wochen bis mehrere Monate – unvollständige Unterlagen und Abweichungen vom B-Plan verlängern. Fertighaus-Hersteller liefern oft Planpakete; die lokale Abstimmung bleibt.

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